Multi-Rente

Mehr als eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

  • vielseitiger Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall
  • ideale Alternative / Ergänzung zur BU
  • für Erwachsene und Kinder

Die moderne Form der Absicherung

Unsere Janitos Multi-Rente sichert Sie gegen die finanziellen Folgen bei Krankheiten oder Unfall ab. Sie basiert auf einer Kombination von sechs verschiedenen Komponenten, die jeweils zur Leistung der vereinbarten Rente führen:

  • Invalidität durch Unfall
  • Organschädigung durch Unfall oder Krankheit
  • Schwere Erkrankungen durch Unfall oder Krankheit
  • Verlust von Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit
  • Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Krankheit
  • Kapitalsofortleistung bei Unfall oder Krankheit (in Best Selection)

Die Multi-Rente führt bei klar definierten Einschränkungen der Gesundheit oder Leistungsfähigkeit zur Auszahlung der vereinbarten monatlichen Rente.

Unsere Janitos Multi-Rente ist eine sehr gute Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Menschen, die aufgrund ihres Berufes nicht BU-versicherbar sind oder denen der Versicherungsschutz einer BU zu teuer ist. Ebenso kann die Multi-Rente eine sinnvolle Ergänzung zu einer BU oder zu einer Unfallversicherung sein. Denn sie leistet im Gegensatz zur BU völlig unabhängig von einer eventuellen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

Leistungs­bereiche der Janitos Multi-Rente

Unfall

Führt ein Unfall zu einer Invalidität der versicherten Person, zahlen wir die vereinbarte monatliche Rente bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 %.

Organ­schädigung

Bei dauerhaften irreversiblen Beeinträchtigungen von Organen als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit zahlen wir die vereinbarte Rente.

Schwere Erkrank­ungen

Voraussetzung für die Rentenzahlung ist eine der folgenden Erkrankungen: Krebs (ab Stadium II), Fortgeschrittene Demenz, HIV-Infektion, Organtransplantationen, Creutzfeld-Jakob-Syndrom, Schwere Motoneuronerkrankung, Polio, Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten, Schwere Verbrennungen.

Verlust von Grund­fähigkeiten

Wir zahlen die vereinbarte monatliche Rente bei Verlust von Grundfähigkeiten (z.B. sprechen, hören, sehen) durch Unfall oder Krankheit, sobald der Verlust zu einer bestimmten Mindestpunktzahl führt.

Pflege­bedürftigkeit

Wird die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit gem. den Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen pflegebedürftig, wird die vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.

Kapital­sofortleistung

In Best Selection enthalten: Auszahlung von jeweils drei Monats-Renten im Leistungsfall und im Todesfall während der Rentenbezugszeit.

Im Kindertarif optional gegen Zuschlag in Balance und Best Selection: 12 Monats-Renten im Leistungsfall und bei schweren OPs; 3 Monats-Renten im Todesfall.

Unsere 2 Produkt­linien im Überblick

Balance

Best Selection

Leistungsarten

Unfallrente

Pflegerente

Organrente

Grundfähigkeitenrente

Dread-Disease-Rente inkl. Krebsrente

Maximale Dauer der Krebsrente

12 Monate ab Stadium II
Stadium II: 18 M., III: 36 M. , IV: 60 M.

Kapitalsofortleistung für Erwachsene

Kapitalsofortleistung im Leistungsfall

3 Monatsrenten

Weitere Highlights

Beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit

max. 6 Monate
max. 6 Monate

Verspätete Schadenmeldung

12 Monate
12 Monate

Nachversicherungsgarantie

Innovationsupdate-Garantie

Diese Übersicht stellt nur einen Auszug dar und ist keine abschließende Aufzählung der Leistungserweiterungen. Es gelten die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen.

Garantie - Leistungen und Besonderheiten

Nach­versicherer - Garantie

Die versicherte monatliche Rente kann bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltssprung) jeweils um 25 % bzw. max. 500 € erhöht werden.

Beitrags­freiheit bei Arbeits­losigkeit

Im Falle einer Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, sich bis zu sechs Monate von der Beitragszahlung befreien zu lassen.

Innovations­update - Garantie

Künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten sofort auch für Ihren laufenden Vertrag.

Häufig gestellte Fragen zur Multi-Rente

Durch den Abschluss einer Multi-Rente können Sie sich und Ihre Kinder vielseitig vor den finanziellen Folgen von Krankheit oder Unfall absichern. Für Personen, die sich aufgrund ihres Berufs nicht oder nur gegen Auflagen bzw. erhöhte Prämie versichern können (z.B. Handwerker, Lehrer), stellt die Multi-Rente zudem eine attraktive Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Gleiches gilt für Personen, die nicht berufstätig sind (z.B. Hausfrauen/-männer).

Die BU zahlt ausschließlich bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Für die Multi-Rente hingegen ist es unerheblich, ob die versicherte Person durch eine Erkrankung oder einen Unfall beruflich eingeschränkt ist oder nicht. Die Rentenzahlung aus der Multi-Rente wird geleistet, sobald die Voraussetzungen für eine der Leistungsarten erfüllt sind.

Mindesteintrittsalter ist beim

  • Erwachsenentarif 18 Jahre – 59 Jahre
  • Kindertarif 1 Jahr – 17 Jahre

Jeder, der einen Wohnsitz in Deutschland (bzw. Österreich) und eine deutsche Bankverbindung (bzw. österreichische Bankverbindung) besitzt.

Der Versicherungsbeginn darf maximal 3 Monate und 2 Wochen in der Zukunft liegen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass eine Verlegung des Beginns nach Policierung nicht mehr möglich ist.

Nein, eine Rückdatierung von Verträgen ist nicht möglich.

Bei Erwachsenen (gilt nicht bei Kindern!) wird das Führen eines Motorrads gegen einen Zuschlag von 25 % auf die Jahresprämie eingeschlossen. Sofern die versicherte Person bei Antragstellung Motorradfahrer ist oder es beabsichtigt zu werden, ist dies an dem dafür vorgesehenen Punkt im Antrag anzugeben.

Beginnt die versicherte Person dagegen erst nach Vertragsbeginn mit dem Motorradfahren, ohne dies dem Versicherer mitzuteilen, entfällt im Leistungsfall im Zusammenhang mit einem Motorradunfall die Kapitalsofortleistung. Als Motorräder werden alle Krafträder, Kraftroller, Quads oder Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm eingestuft.

Hier erfolgt eine Benachrichtigung an den Versicherungsnehmer mit der Bitte sowohl berufliche Angaben sowie Auskunft über das Motorradfahrverhalten der Versicherten Person zu tätigen. Bei Erhalt der angeforderten Unterlagen wird der Vertrag mit den gleichen Rahmenbedingungen (z.B. Aktivdynamik Satz) in den zum Wechselzeitpunkt aktuellen, identischen oder nächst ähnlichen Erwachsenen-Tarif umgestellt. Die Weiterführung eines optional mitversicherten Kapitalsofortleistungsbausteines ist nicht möglich.

Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig.

Die Nachmeldung nach Vertragsabschluss muss umgehend vorgenommen werden. Als Versicherungsunternehmen haben wir das Recht je nach Angaben der Nachmeldung den Vertrag entsprechend anzupassen.

Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Anderenfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen, und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Als Versicherungsunternehmen haben wir das Recht je nach Angaben der Nachmeldung den Vertrag entsprechend anzupassen.

Aktuelle Auszeichnungen