Bewahren Sie sich Ihr strahlendes Lächeln.
Mit unseren Tarifen JA dental und JA dental plus.
Da Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nur Anspruch auf Festzuschüsse im Rahmen der Regelversorgung haben, bewahren wir Sie mit unseren Zahnzusatzversicherungen vor hohen Zuzahlungen bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen.
In unserem Tarif JA dental genießen Sie umfangreiche Kostenerstattungen für Zahnersatz, etwa für Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, etc.
Der Tarif JA dental plus überzeugt zusätzlich durch seine Absicherung für Zahnbehandlungen und seine Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Jugendliche oder für Erwachsene, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wird.
| Leistungen | JA dental | JA dental plus |
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Zahnersatz* (inkl. Implantate), Inlays, Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen, Onlays, Brücken, Stiftzähne, Prothesen |
70/65/60 % je nach Vorsorge-Bonusheft/ Leistungsgrenze gemäß Zahnstaffel* |
90/85/80 % je nach Vorsorge-Bonusheft/ Leistungsgrenze gemäß Zahnstaffel* |
| Zahnbehandlungen, sofern kein Anspruch durch GKV | - | 100 % |
| Zahnmedizinische Individualprophylaxe, z.B. professionelle Zahnreinigung | - |
90 %, max. 100 Euro/Jahr Rechnungsbetrag |
| Akupunktur zur Schmerzbehandlung sowie die Durchführung einer Vollnarkose | - | max. 250 Euro/Jahr |
| Kieferorthopädie**, sofern die Behandlung vor dem 18. Geburtstag der versicherten Person begonnen hat und die GKV nicht leistet | - |
80 %, max. 5.000 Euro Rechnungsbetrag/ Leistungsgrenze gemäß Zahnstaffel** |
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Bei nicht vorgelegtem Heil- und Kostenplan*** |
50 % der tariflichen Leistungen | |
| Tarif-Anpassungsmöglichkeit bei Änderungen der GKV-Leistungen oder Änderung der gesetzlichen Vergütung für Ärzte (wenn diese Änderungen Auswirkungen auf die Janitos Tarifleistungen haben) |
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GKV = Gesetzliche Krankenversicherung
* Erstattungsbetrag höchstens:
1.000 Euro in den ersten 12 Monaten, 2.000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3.000 Euro in den ersten 36 Monaten und 4.000 Euro in den ersten 48 Monaten.
** Erstattungsbetrag höchstens:
500 Euro in den ersten 12 Monaten, 1.000 Euro in den ersten 24 Monaten, 1.500 Euro in den ersten 36 Monaten und 2.000 Euro in den ersten 48 Monaten.
*** Erstattet werden für den Kostenanteil, der 1.000 Euro übersteigt, 50 % der tariflichen Leistungen. Bei Kosten bis 1.000 Euro erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen.


