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Unsere Krankenzusatzversicherungen
JA stationär und JA stationär plus.

Sichern Sie sich eine komfortable Absicherung für den Fall eines Krankenhausaufenthalts. Wir erstatten z.B. die Kosten für Chefarztbehandlung, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung und den Krankentransport.

Leistungen JA stationär JA stationär plus
Aufwendungen für die Unterbringung und
Verpflegung im Krankenhaus
Ein- oder
Zweibettzimmer
Ein- oder
Zweibettzimmer
Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf
Einbett- oder Zweibettzimmer
30 Euro 30 Euro
Privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt
oder Spezialisten bei stationärem Aufenthalt
100 % 100 %
Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf
privatärztliche Behandlung im Krankenhaus
30 Euro 30 Euro
Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung
eines Elternteils, wenn dieser bei stationärem
Aufenthalt des Kindes unter 14 Jahre als
Begleitperson übernachtet
100 % 100 %
Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus, soweit diese nicht von
der GKV getragen werden
100 % 100 %
Ambulante Aufnahme- und Abschluss-
untersuchungen vor und nach einer stationären Behandlung, soweit diese nicht von der GKV getragen werden
100 % 100 %
Aufwendungen für ambulante Operationen im Krankenhaus, soweit diese nicht von der GKV
getragen werden
100 % 100 %
Freie Krankenhauswahl in Deutschland
Krankentransport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus 100 % 100 %
Tarif-Anpassungsmöglichkeit bei Änderungen der GKV-Leistungen oder der gesetzlichen Vergütung für Ärzte (wenn diese Änderungen Auswirkungen auf die Janitos Tarifleistungen haben)
Leistungen bei allen Erkrankungen* -

*Im Tarif JA stationär besteht bei folgenden Erkrankungen Versicherungsschutz:

Akuter Herzinfarkt inkl. notwendiger Herzkatheterinterventionen und operativer Maßnahmen (z.B. Bypass-Operationen)
Bösartiger Tumor (Krebs) einschließlich Leukämie und verwandte Formen von Blutkrebs sowie bösartige Erkrankungen der Lymphknoten und/oder des Knochenmarks
Chronische Niereninsuffizienz (Nierenversagen) mit Dialysepflicht
Hirnblutung oder akuter Hirninfarkt (Schlaganfall)
Knochenmarksversagen
Multiple Sklerose (Encephalomyelitis disseminata)
Operationen am Gehirn, auch bei gutartigen Neubildungen
Operationspflichtiges Aortenaneurysma (Erweiterung der Hauptschlagader)
Verbrennungen III. Grades von mindestens 20 % der Hautoberfläche
Organtransplantationen: Durchführung einer Transplantation als Empfänger eines Herzens, einer Lunge, Niere, Bauchspeicheldrüse oder des Knochenmarks eines Fremdspenders
Offene Schädel-Hirn-Verletzung oder schweres Schädel-Hirn-Trauma (SHT 3 bzw. GCS kleiner/gleich 8)
Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
Gewebezerstörende Schäden an mindestens zwei inneren Organen
Fraktur an mindestens zwei langen Röhrenknochen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel)
Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: Fraktur eines langen Röhrenknochens, Fraktur des Beckens oder der Wirbelsäule
Gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs