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Unsere Janitos Multi-Rente. Absicherungsbereiche.

Vier Absicherungsbereiche für umfassenden Schutz.


Unfall-Invalidität.

Führt ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person, zahlen wir die vereinbarte monatliche Rente bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 %. Berechnungsgrundlage ist die Multi-Rente-Gliedertaxe, die wir im Vergleich zum marktüblichen Standard verbessert haben.

 

Organschädigungen.

Bei dauerhaften irreversiblen Beeinträchtigungen von Organen als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit zahlen wir die vereinbarte monatliche Rente aus. Dies können z.B. sein: Krebs, Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems, Herzinfarkt und andere Herzerkrankungen, Nieren-, Lungen- und Lebererkrankungen.

Die Beeinträchtigungen werden anhand von medizinisch klar definierten Kriterien beurteilt.

 

Verlust von Grundfähigkeiten.

Hierbei zahlen wir die vereinbarte monatliche Rente, bei dem Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit. Zu den Grundfähigkeiten gehören z. B. das Sehen, Hören, Sprechen und sich orientieren können.

 

Pflegebedürftigkeit.

Erfolgt eine Einstufung aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit in die Pflegestufe I (gemäß deutschem Sozialgesetzbuch), wird die vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.

 

3 Wege zur Janitos Multi-Rente. Wählen Sie Ihren Beantragungsweg.
Die Beantragungswege zur Janitos Multi-Rente.