
Berufshaftpflicht Mediziner
Umfangreiche Absicherung für Ärzte und Zahnärzte
- sehr hohe Deckungssummen
- 3-fache Maximierung der Deckung in einem Versicherungsjahr
- bis zu 2 angestellte Fachärzte im gleichen Fachgebiet mitversichert
Aktuelle Information
Sehr geehrter Vertriebspartner,
aufgrund der aktuellen öffentlichen Corona-Virus-Problematik erreichen uns sehr viele Anfragen von unseren gemeinsamen Kunden hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Zusammenhang mit der Thematik.
Mit folgender Info möchten wir Sie in die Lage versetzen Ihre Kunden zu informieren, wie sich der Versicherungsschutz bei der Janitos-BHV verhält.
Ihre Janitos Versicherung AG
Berufshaftpflichtversicherung
für Ärzte und Zahnärzte
Statistisch gesehen wird jeder Arzt etwa alle sieben Jahre mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Derzeit geht man von ca. 40.000 Behandlungsfehlern pro Jahr in Deutschland aus, die in der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung zum Schadenausgleich gemeldet werden. Parallel dazu steigt der Schadenbedarf, da die Anzahl der Großschäden inzwischen etwa die Hälfte aller Schadenaufwendungen darstellen.
Die Berufshaftpflicht für Mediziner greift bei Schadenersatzansprüchen die im Zusammenhang mit ihrer ärztlichen Tätigkeit stehen und schützt vor hohen Schadenersatzforderungen.
Vor allem niedergelassenen Ärzten und Freiberuflern ist eine Berufshaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, da diese nicht - wie beispielsweise angestellte Ärzte - über den Arbeitgeber abgesichert sind. Niedergelassene Ärzte haften zudem nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das ihrer angestellten Ärzte und Mitarbeiter. Für angestellte Ärzte ist mindestens der Abschluss einer Berufshaftpflicht für die Absicherung des ärztlichen Restrisikos (Erste-Hilfe-Leistungen, ärztliche Freundschaftsdienste) sinnvoll.
Leistungen und Vorteile der Berufshaftpflicht für Mediziner
Mitversicherung von Fachärzten
Bis zu zwei angestellte Fachärzte oder angestellte Jobsharer sind (bei gleichem Fachgebiet des Versicherungsnehmers und gleicher bzw. geringerer Tätigkeitseinstufung) ebenfalls je Praxisinhaber mitversichert. Die prämienfreie Mitversicherung angestellter Ärzte ist auf max. vier je Berufsausübungsgemeinschaft begrenzt.
Mitversicherung von Fachpersonal und Ärzten in Ausbildung
Angestelltes medizinisches Fachpersonal sowie Ärzte in der Ausbildung, Medizinstudenten und Praktikanten (weisungsgebunden) sind im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhabers in unbegrenzter Anzahl mitversichert.
Änderung des versicherten Risikos
Ändert sich das versicherte Risiko (z. B. Facharztanerkennung, Niederlassung etc.) besteht automatisch Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist nach Aufforderung (z. B. Aufdruck auf der Prämienrechnung, Fragebogen) verpflichtet, dem Versicherer die veränderten Risikoverhältnisse mitzuteilen .
Die Leistungen der Berufshaftpflicht im Überblick
Diese Übersicht stellt nur einen Auszug dar und ist keine abschließende Aufzählung der Leistungserweiterungen. Es gelten die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen.
Die Janitos Versicherung AG ist allein die vertragsführende Stelle.
Alleiniger Risikoträger und Hersteller ist die HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover. Diese ist auch für die Bearbeitung der Schadenfälle im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung zuständig.
Informationen und Downloads
Häufig gestellte Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner
Eine Änderung ist z.B. bei Niederlassung, Statusänderung (von Fach- auf Oberarzt) oder Änderung der ärztlichen Tätigkeit notwendig. Die Risikoänderung können Sie in den Risikoanalysebögen direkt eintragen und uns mitteilen.
Bei Niederlassung oder Änderungen tragen Sie die geänderten Risikoverhältnisse in den zutreffenden Risikofragebogen ein und reichen diesen bei uns ein.

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Ihre Ansprechpartner bei Janitos
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