

Wenn Verantwortung zu früh kommt: Warum Medizinstudierende haftpflichtversichert sein sollten
Der Fall: Eine Nacht, ein Fehler, ein Leben im Koma
Eine Patientin mit Diabetes leidet unter starkem Erbrechen und instabilem Blutzucker. In dieser Nacht ist nur eine Medizinstudentin auf der Station – allein verantwortlich. In der Patientenakte steht: „Infusionsrest aus OP i.v.“. Die Studentin findet im OP eine angebrochene Infusion mit der Aufschrift „NaCl“ (Kochsalzlösung) und verabreicht sie.
Was sie nicht weiß: In der Flasche befindet sich nicht nur Kochsalz, sondern auch das Narkosemittel Propofol. Die milchige Flüssigkeit hätte ein Warnsignal sein können – doch in der Stresssituation übersieht sie es.
Die Patientin erleidet einen Atem- und Kreislaufstillstand. Der Notarzt kann sie reanimieren, doch sie fällt ins Koma. Seither ist die zweifache Mutter pflegebedürftig. Der Ehemann fordert über 800.000 Euro Schadensersatz.
Rechtliche Folgen: Wer haftet?
Das Landgericht Mainz entschied: Die Klinik, der verantwortliche Arzt und die Studentin haften gemeinsam (Az.: 2 O 266/11). Der Fall ist kein Einzelfall – ähnliche tragische Fehler sind dokumentiert, etwa in Bielefeld, wo ein PJ-Student einem Säugling versehentlich ein orales Antibiotikum intravenös verabreichte. Das Baby starb.
Die Lösung: Absicherung von Anfang an
Medizinstudierende übernehmen zunehmend Verantwortung – oft ohne ausreichende Supervision. Fehler können schwerwiegende medizinische und rechtliche Folgen haben. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Jungmediziner schützt vor den finanziellen Konsequenzen und gibt Sicherheit in einer Phase, in der Lernen und Verantwortung Hand in Hand gehen.
Die Janitos BHV für Jungmediziner bietet genau diesen Schutz – speziell für Medizinstudierende und junge Ärztinnen und Ärzte in der Ausbildung.
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