
Zahnzusatz
Weil Ihr Lächeln wertvoll ist
Bis zu 100 % Kostenerstattung für:- Zahnersatz
- Zahnbehandlung
- professionelle Zahnreinigung
Die Janitos Zahnzusatzversicherung.
Mehr lächeln, weniger zahlen.
Gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln sind grundlegend für das körperliche und seelische Wohlbefinden eines jeden Menschen. Doch nicht jeder ist von Natur aus und ein Leben lang mit einem gesunden Gebiss gesegnet. Heutzutage werden moderne Methoden für Zahnerhalt und Zahnersatz immer mehr zu einer Kostenfrage. Gesetzlich Versicherte müssen für die zahnmedizinische Versorgung einen immer höheren Eigenanteil zahlen. Besonders bei hochwertigem Zahnersatz oder aufwändigen Behandlungsmaßnahmen können die Kosten sehr hoch ausfallen, da die gesetzlichen Krankenversicherungen nur einen kleinen Teil der Zahnarztrechnung übernehmen.
Sie möchten sich vor hohen zahnärztlichen Kosten schützen? Dann lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Denn eine private Zahnzusatzversicherung bietet bis zu 100 % Kostenübernahme auf zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen.
Warum die Zahnzusatzversicherung von Janitos?
Leistungsumfang nach Ihren individuellen Bedürfnissen
Wählen Sie selbst aus drei Produktlinien. JA dental 75: Grundschutz zum günstigen Einstiegspreis. JA dental 90: Tarif mit einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis. JA dental 100: Top-Tarif, der keine Wünsche offenlässt.
Erstattung bei Zahnersatz
Wählen Sie zwischen 75 %, 90 % oder 100 % Kostenerstattung bei Zahnersatz.
Zahnbehandlung: volle Leistung in allen drei Tarifstufen
Sie erhalten 100 % Kostenerstattung auf zahnärztliche Behandlung – egal, ob die gesetzliche Krankenversicherung vorleistet oder nicht.
Keine Wartezeiten: sofortiger Versicherungsschutz
Sie bekommen Leistungen für Behandlungen und Zahnersatz ab Vertragsbeginn.
Einfach online Beitrag berechnen und abschließen
Mit unserem Online-Tarifrechner können Sie bequem von daheim aus oder unterwegs Ihren Beitrag berechnen.
Leistungen im Überblick
JA dental 75
JA dental 90
JA dental 100
Zahnersatz, -behandlung etc.
Zahnersatz
Zahnbehandlungen
Zahnmed. Individualprophylaxe
Zahnaufhellende Maßnahmen
Maßnahmen Schmerzausschaltung
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie mit Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres KIG 1 – 2
Kieferorthopädie mit Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres KIG 3 - 5
Kieferorthopädie mit Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Leistungsbegrenzung
Im ersten Kalenderjahr
In den ersten zwei Kalenderjahren
In den ersten drei Kalenderjahren
In den ersten vier Kalenderjahren
Wartezeit
Wartezeit
Diese Übersicht stellt nur einen Auszug dar und ist keine abschließende Aufzählung der Leistungserweiterungen. Es gelten die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen.