
Berufshaftpflicht Mediziner
Umfangreiche Absicherung für Ärzte und Zahnärzte
- sehr hohe Deckungssummen
- 3-fache Maximierung der Deckung in einem Versicherungsjahr
- bis zu 2 angestellte Fachärzte im gleichen Fachgebiet mitversichert
Aktuelle Information
Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen am 16.09.2022 zugestimmt hat.
Das bedeutet, dass die für die Haftpflichtversicherung relevante Regelungen verlängert wurden:
Die Berechtigung zur Durchführung von Coronavirus-Schutzimpfungen durch Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte gem. § 20 b InfSG wird bis zum 7. April 2023 verlängert.
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Corona Schutzimpfung und die Behandlung Geflüchteter zusammengestellt.
Berufshaftpflichtversicherung
für Ärzte und Zahnärzte
Statistisch gesehen wird jeder Arzt etwa alle sieben Jahre mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Derzeit geht man von ca. 40.000 Behandlungsfehlern pro Jahr in Deutschland aus, die in der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung zum Schadenausgleich gemeldet werden. Parallel dazu steigt der Schadenbedarf, da die Anzahl der Großschäden inzwischen etwa die Hälfte aller Schadenaufwendungen darstellen.
Die Berufshaftpflicht für Mediziner greift bei Schadenersatzansprüchen die im Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Tätigkeit stehen und schützt Sie vor hohen Schadenersatzforderungen.
Vor allem niedergelassenen Ärzten und Freiberuflern ist eine Berufshaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Niedergelassene Ärzte haften außerdem nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das ihrer angestellten Ärzte und Mitarbeiter. Zudem ist für Vertragsärzte seit dem 20.07.2021 eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend und ein entsprechender Nachweis muss dem zuständigen Zulassungsausschuss vorgelegt werden (§95e SGB V). Aber auch angestellte Ärzte sollten überprüfen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz über den Arbeitgeber gegeben ist und auch bei grober Fahrlässigkeit kein Regress genommen werden kann. Für angestellte Ärzte ist mindestens der Abschluss einer Berufshaftpflicht für die Absicherung des ärztlichen Restrisikos (Erste-Hilfe-Leistungen, ärztliche Freundschaftsdienste) sinnvoll.
Leistungen und Vorteile der Berufshaftpflicht für Mediziner
Mitversicherung von Fachärzten
Bis zu zwei angestellte Fachärzte oder angestellte Jobsharer sind (bei gleichem Fachgebiet des Versicherungsnehmers und gleicher bzw. geringerer Tätigkeitseinstufung) ebenfalls je Praxisinhaber mitversichert. Die prämienfreie Mitversicherung angestellter Ärzte ist auf max. 4 je Berufsausübungsgemeinschaft begrenzt.
Mitversicherung von Fachpersonal und Ärzten in Ausbildung
Angestelltes medizinisches Fachpersonal sowie Weiterbildungsassistenten ohne Facharztanerkennung, Medizinstudenten und Praktikanten (weisungsgebunden) sind im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhabers in unbegrenzter Anzahl mitversichert.
Änderung des versicherten Risikos
Ändert sich das versicherte Risiko (z. B. Facharztanerkennung, Niederlassung etc.) besteht automatisch Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist nach Aufforderung (z. B. Aufdruck auf der Prämienrechnung, Fragebogen) verpflichtet, dem Versicherer die veränderten Risikoverhältnisse mitzuteilen .
Leistungsübersicht BHV Mediziner
Berufshaftpflicht Mediziner
Versicherungssumme
Versicherungssummen (Personen-, Sach-, Vermögensschäden)
Geltungsbereich
Geltungsbereich Deutschland
Geltungsbereich Europa
Geltungsbereich weltweit
Weiterer Leistungsauszug
Nachhaftung
Mietsachschäden
Praxisabwässer
Berufliche Schlüsselschäden
Tätigkeitsschäden / Bearbeitungsschäden
Eingebrachte Schäden
Betriebs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
Umweltschadens-Basisversicherung
Erweiterter Strafrechtsschutz
Mitversicherte Personen
Medikamentenverderb
Kosmetische Eingriffe/Behandlungen
Diese Übersicht stellt nur einen Auszug dar und ist keine abschließende Aufzählung der Leistungserweiterungen. Es gelten die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen.
Die Janitos Versicherung AG ist allein die vertragsführende Stelle.
Alleiniger Risikoträger und Hersteller ist die HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover. Diese ist auch für die Bearbeitung der Schadenfälle im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung zuständig.
Informationen und Downloads
Häufig gestellte Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner
Eine Änderung ist z.B. bei Niederlassung, Statusänderung (von Fach- auf Oberarzt) oder Änderung der ärztlichen Tätigkeit notwendig. Die Risikoänderung können Sie uns hier direkt mitteilen oder Ihrem Vermittler/Berater mitteilen.
Bei Niederlassung oder Änderungen wenden Sie sich am Einfachsten an Ihren Vermittler/Berater. Dieser trägt die geänderten Risikoverhältnisse in den für Sie zutreffenden Risikofragebogen ein und reicht diesen bei uns ein. Alternativ können Sie uns natürlich auch selbst den ausgefüllten Risikofragebogen einreichen.