Hundehalterhaftpflicht

Optimaler Schutz für Hund und Halter

  • ungewollte Deckschäden
  • Mietsachschäden an mobilen Gegenständen in Hotel/FeWo
  • Schäden beim Führen ohne Leine und Maulkorb

Unsere Janitos Hun­dehalter­haftpflicht –
unverzicht­bar für jeden Hunde­halter

Hunde sind von Natur aus neugierig, verspielt und folgen intuitiv ihrem natürlichem Jagdtrieb. Wenn sich der Hund aus Langeweile die Hotelzimmercouch vornimmt oder beim Gassi gehen plötzlich losreißt, um einer Taube nachzujagen und dabei einen Verkehrsunfall verursacht, sind hohe Schadenersatzforderungen nur eine Frage der Zeit.

Für alle Schäden, die ein Hund Dritten gegenüber verursacht, müssen Hundebesitzer in voller Höhe mit ihrem gesamten Privatvermögen aufkommen. Sie sind gesetzlich zum Schadenersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet - unabhängig davon, ob Ihr Kunde persönlich ein Verschulden am Schadenhergang trifft oder nicht.

Unsere Janitos Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet allumfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Hunde gegenüber Dritten verursachen.

Ihre Kunden haben mehr als einen Hund? Für den zweiten und jeden weiteren Hund erhalten sie 20 % Nachlass bei Janitos.

Aktuelle Auszeichnungen

Exklusiv in Best Selection - die Janitos Garantie Welt

Neutarif-Garantie

Schadenregulierung erfolgt immer nach den besten Leistungen der Produktlinie Best Selection – unabhängig davon, welche Tarifgeneration tatsächlich abgeschlossen wurde. Eine Vertragsumstellung ist nicht mehr notwendig.

Vorversicherer­garantie

Sollten im direkten Vorvertrag bessere Leistungen vereinbart sein, sind diese mitversichert.

Individual­garantie

Automatische Vorsorge: Geänderte neue Risiken sind bis zur nächsten Hauptfälligkeit zuzüglich einer Frist von 12 Monaten versichert, ohne dass Kunden dies anzeigen müssen.

Unsere 2 Produkt­linien im Über­blick

Hundehalter­haftpflicht­versicherung
Balance

Qualitativ hochwertige Absicherung zu einem vernünftigen Preis.

Tarif berechnen
Versicherungssumme
10 bzw. 20 Mio. €
Auslandsaufenthalt europaweit
unbegrenzte Dauer
Auslandsaufenthalt weltweit
5 Jahre
Mietsachschäden an mobilen Gegenständen in Hotels, FeWo's, Ferienhäusern
bis 50.000 €
Übernahme des Vollkasko-SB bei Schäden am geliehenen Kfz
Forderungsausfallversicherung
Deckschäden
Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen
6 Monate
Tierhüter
Ansprüche mitversicherter Tierhüter gegen Mitversicherte aus Personenschäden
Führen ohne Leine oder Maulkorb
Janitos Garantie-Welt:
Hundehalter­haftpflicht­versicherung
Best Selection

Unser Top-Tarif mit außergewöhnlich starken Leistungen.

Tarif berechnen
Versicherungssumme
10 bzw. 20 Mio. €
Auslandsaufenthalt europaweit
unbegrenzte Dauer
Auslandsaufenthalt weltweit
unbegrenzte Dauer
Mietsachschäden an mobilen Gegenständen in Hotels, FeWo's, Ferienhäusern
bis 200.000 €
Übernahme des Vollkasko-SB bei Schäden am geliehenen Kfz
bis 1.500 €
Forderungsausfallversicherung
Deckschäden
Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen
12 Monate
Tierhüter
Ansprüche mitversicherter Tierhüter gegen Mitversicherte aus Personenschäden
Führen ohne Leine oder Maulkorb
Janitos Garantie-Welt

Leistungsübersicht Hundehalterhaftpflicht

Balance

Best Selection

Versicherungssummen

Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 10 Mio. oder 20 Mio. €

Versicherte Tiere

Hunde

Kein Ausschluss von Hunden die einer gesetzlichen Erlaubnispflicht unterliegen und/oder behördlich als gefährliche eingestuft sind

Automatische Mitversicherung neu hinzukommender versicherungspfl. Hunde gem. Risikoerweiterung

Beitragsfreie Mitversicherung von Jungtieren (Welpen) versicherter Muttertiere

6 Monate, mind. bis zur nächsten Haupt-fälligkeit
12 Monate

Versicherte Personen

Versicherungsnehmer (VN)

Familienangehörige des VN als Halter, Mithalter oder nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere

Mithalter des versicherten Tieres

In häuslicher Gemeinschaft lebende Personen als Halter, Mithalter oder nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere

Vom Tierhalter mit der Aufsicht beauftragte Personen in ihrer Eigenschaft als nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere

Ansprüche mitversicherter nicht gewerbsmäßiger Tierhüter, Reitbeteiligter und nicht gewerbsmäßiger Reiter gegen Mitversicherte aus Personenschäden

Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters/ Reitbeteiligung gegen den VN (Personen- und Sachschäden)

Ansprüche im Haushalt des VN lebender Personen gegen den VN, sofern es sich nicht um dessen Angehörige handelt

Rückgriffsansprüche von Sozialversicherungsträgern etc.

Regressansprüche gegen den VN aus Personenschäden mitversicherter Angehöriger

Versichertes Risiko

Teilnahme am Unterricht

Private Teilnahme an Tierrennen, Turnieren und sonst. Veranstaltungen (z.B. Schauvorführungen) auch mit Vermögenszuwachs

Jahresumsatz bis 10.000 €, bzw. –ertrag bis 3.000 €
Jahresumsatz bis 15.000 €, bzw. –ertrag bis 6.000 €

Flurschäden

Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt

Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe

Allmählichkeitsschäden

Tierische Ausscheidungen

Einsatz als Blindenhund /-pony bei blinden Tierhaltern

Einsatz von Privathunden als „Therapiehund“ ohne spezielle Ausbildung im Rahmen einer ehrenamtlichen, privaten Tätigkeit

Ehrenamtliche Tätigkeit

Gebrauch von eigenen oder fremden Tierfuhrwerken (z.B. Kutschen und Schlitten) - auch Verwendung zusätzlich fremder Tiere (subsidiär)

bei fremden Hunden gilt ein SB von 250 €

Gebrauch von eigenen oder fremden Tierfuhrwerken (z.B. Kutschen und Schlitten) inkl. gelegentlicher unentgeltlicher Beförderung von Personen

bei fremden Hunden gilt ein SB von 250 €

Gebrauch von eigenen oder fremden Tierfuhrwerken (z.B. Kutschen und Schlitten) inkl. gelegentlicher entgeltlicher Beförderung von Personen (Jahresumsatz bis 15.000 € bzw. –ertrag bis 6.000 €)

Schäden an Räumen in Gebäuden und an Gebäuden

Schäden an Zwingern

Schäden an sonstigen unbeweglichen Sachen

Inventar in Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und sonstigen Reiseunterkünften

50.000 €; SB 250 €
200.000 €

Schäden an geliehenen oder gemieteten Tierfuhrwerken

5.000 € SB 250 €
10.000 € SB 150 €

Schäden an geliehenen oder gemieteten Tiertransportanhängern

15.000 €; SB 500 €

Gewässerschäden (Restrisiko)

Gewässerschäden aus Kleingebinden bis

je 100 l/kg einzeln und 1.000 l/kg insgesamt
je 100 l/kg einzeln und 2.000 l/kg insgesamt

Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten

Öffentlich-rechtliche Ansprüche aus Schäden nach dem Umweltschadengesetz

Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen

Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse

Ausland

Aufenthalte im europäischen Ausland

unbegrenzt
unbegrenzt

Aufenthalte weltweit (vorübergehend)

5 Jahre
unbegrenzt

Verlängerung des Versicherungsschutzes bei gleichzeitigem Bestehen einer Janitos Privathaftpflichtvers.

zeitlicher Vers.schutz gem. PHV-Regelung
zeitlicher Vers.schutz gem. PHV-Regelung

Kautionsstellung im europäischen Ausland

100.000 €
150.000 €

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Sonstige Besonderheiten

Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier

20.000 €
30.000 €

Gelegentliche, ent- / unentgeltl., private Tätigkeit als Hundelehrer

Versehensklausel

Vollkasko-SB bei Schäden am geliehenen Kfz

1.500 €

Leistungsverbesserungen

Innovationsupdate

Neutarif-Garantie

Vorversicherergarantie

Individualgarantie

Diese Übersicht stellt nur einen Auszug dar und ist keine abschließende Aufzählung der Leistungserweiterungen. Es gelten die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen.

Häufig gestellte Fragen zur Hunde­halter­haftpflicht­versicherung.

Verursacht ein Hund einen Schaden, ist der Halter dem Geschädigten gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, egal, ob er persönlich eine Schuld trifft. Er haftet unbegrenzt mit seinem kompletten Privatvermögen. Daher ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ausdrücklich jedem zu empfehlen, der einen Hund besitzt, um sich finanziell gegen mögliche, hohe Schadenersatzforderungen Dritten gegenüber abzusichern.

  • der Versicherungsnehmer (Vertragspartner)
  • Familienangehörige des Versicherungsnehmers als Halter, Mithalter oder nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere
  • in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen als Halter, Mithalter oder nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere
  • vom Tierhalter mit der Aufsicht beauftragte Personen in ihrer Eigenschaft als nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere