Krankenhaus­zusatz

Beste Versorgung für Ihre Kunden

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • freie Krankenhauswahl

Behandlung wie ein Privat­patient genießen

Als gesetzlich versicherte Person haben Ihre Kunden im Falle einer stationären Behandlung lediglich Anspruch auf die Grundversorgung. Sie werden in der Regel im nächstgelegenen Krankenhaus in einem Mehrbettzimmer untergebracht und durch den diensthabenden Stationsarzt behandelt.

Um sich während eines Krankenhausaufenthalts die nötige Ruhe und Privatsphäre zu gönnen und eine komfortable und angemessene medizinische Versorgung zu erhalten, empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung.

Mit unserem Tarif JA stationär plus sichern sich Ihre Kunden als Kassenpatient die bevorzugte Behandlung - ähnlich eines Privatpatienten. Denn für den Fall eines stationären Aufenthalts können sie sich das Krankenhaus selbst auswählen und genießen die Behandlungen durch den Chefarzt oder einen Spezialisten. Des Weiteren werden die Zusatzkosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer von Janitos übernommen.

Vorteil der Janitos Krankenhauszusatz­versicherung

Wir kalkulieren unsere Krankenzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung, was Ihren Kunden viele Vorteile bietet: Sie können Ihre Beitragsentwicklung sehr gut voraussehen. Im Hier und Jetzt profitieren Ihre Kunden von sehr günstigen Beiträgen, die ihnen den Einstieg in unsere attraktive Zusatzversicherung erleichtert. Zudem wird ihnen eine hohe Flexibilität geboten, die ihnen ermöglicht zu wechseln, ohne dass angespartes Geld verloren geht.

Leistungsübersicht Krankenhauszusatzversicherung

JA stationär plus

Leistungsauszug

Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus

Ein- oder Zweibettzimmer

Krankenhaustagegeld

30 €

Chefarztbehandlung

100 %

Rooming-In

100 %

Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus

100 %

Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung vor und nach stationärer Behandlung

100 %

Aufwendungen für ambulante Operationen im Krankenhaus

100 %

Freie Krankenhauswahl

Aufwendungen für Krankentransport zum und vom nächst gelegenen Krankenhaus

100 %

Leistungen über die GOA-Höchstsätze hinaus

Tarif-Anpassungsmöglichkeit

100 %

Häufig gestellte Fragen zur Krankenhaus­zusatz­versicherung

Gesetzlich versicherte Personen haben bei einem stationären Aufenthalt lediglich Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Regelversorgung. Also Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus durch den Stationsarzt.

Mit unserer Krankenzusatzversicherung JA stationär plus sichern Sie Ihren Kunden für den Fall eines Krankenhausaufenthalts nahezu alle Leistungen eines Privatpatienten:

  • Versorgung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten des Fachbereichs
  • Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer
  • freie Krankenhauswahl
  • Rooming-in (Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils)

Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Für Entbindung und Psychotherapie gelten abweichende Wartezeiten von jeweils 8 Monaten. Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit. Ebenso entfällt die allgemeine Wartezeit für den Ehegatten oder den Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach der Eheschließung bzw. Eintragung der Partnerschaft beantragt wird.

Ja, wir bieten Kindern die gleiche Krankenhauszusatzversicherung an, wie für Erwachsene. Zudem profitieren Kinder von besonders günstigen Einstiegsprämien.