Unfall ohne Gesundheitsprüfung

Schnelle und einfache Beratung und Beantragung

Janitos Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Ab sofort profitieren Sie von unserer Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Diese innovative Absicherungslösung bietet Ihren Kundinnen und Kunden umfassenden Schutz im Rahmen einer einfachen und zielgerichteten Beratung und Beantragung.

Insbesondere Ihre preisbewusste Zielgruppe der Berufseinsteiger und jungen Angestellten wünscht sich ein günstiges und einfaches Unfallprodukt, das schnell und unkompliziert abgeschlossen werden kann. Mit unserer Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung kommen wir diesem Wunsch nach!

Unsere neue Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung bietet:

  • ein fokussiertes Auswahlangebot mit 2 Produktlinien und 2 Gliedertaxen
  • hohe Entschädigungsleistungen (bis 525.000 €) bei Vollinvalidität
  • eine einfache und schnelle Beantragung - ganz ohne Gesundheitsprüfung

Die Janitos Unfall­versicherung ohne Gesundheitsprüfung im Überblick

Produktlinie: Basic und Balance

Progression: 350 %

Gefahrengruppe: A und B

Alter versicherte Person: 15 - 67 Jahre

Gliedertaxe: "Trend" und "Top"

Invaliditätsgrundsumme: 10.000 - 150.000 €

Zusatzpakete (Medic und Plus), Todesfall- und Rentensumme, Krankenhaus- und Krankentagegeld nicht auswählbar

Jetzt direkt beantragen

In unserem beschreibbaren Deckungsauftrag beantragen Sie schnell und einfach unsere Unfall ohne Gesundheitsprüfung.

Die Leistungen im Überblick

Unfall­versicherung ohne Gesundheitsprüfung
Basic

Die solide Basis-Absicherung für den Fall der Fälle.

Frist für Eintritt der Invalidität
14 Monate
Frist für Feststellung/Geltendmachung der Invalidität
16 Monate
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Epilepsie oder Medikamente
Infektionen durch Unfallverletzungen, Tierbisse/-stiche
Mitwirkungsanrechnung ab
30 %
Alkoholklausel
bis zu 1,3 ‰
Such-, Bergungs- und Rettungskosten
bis 20.000 €
Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen
Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
25 € pro Tag; max. 30 Tage
Gesundheitsschäden durch Sonnenbrand und Sonnenstich
Unfall­versicherung ohne Gesundheitsprüfung
Balance

Die qualitativ hochwertige Absicherung zu einem vernünftigen Preis.

Frist für Eintritt der Invalidität
18 Monate
Frist für Feststellung/Geltendmachung der Invalidität
24 Monate
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Epilepsie oder Medikamente
Infektionen durch Unfallverletzungen, Tierbisse/-stiche
Mitwirkungsanrechnung ab
50 %
Alkoholklausel
bis zu 1,6 ‰
Such-, Bergungs- und Rettungskosten
bis 100.000 €
Durch Eigenbewegungen verursachte Gesundheitsschäden am gesamten Körper
Erstdiagnose bestimmter Infektionskrankheiten gilt als Unfall (z. B. Cholera, Diphtherie)

Klausel Balance

Bei Unfallversicherungen ohne Gesundheitsfragen gilt abweichend von Ziffer 3 der Zusatzbedingungen zur Janitos Unfallversicherung Balance die Grenze von 75 Prozent Mitwirkungsanteil als gestrichen (vgl. Ziff. 3, Absatz 2, erster Spiegelstrich). Das heißt, im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des Invaliditätsgrades nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn der Mitwirkungsanteil 50 Prozent oder mehr beträgt. Darüber hinaus verzichten wir nicht auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils von Krankheiten oder Gebrechen, wenn durch das Unfallereignis ein dauerhafter Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen eingetreten ist: Ausschlaggebend ist immer die Höhe des Mitwirkungsanteils der Krankheit oder des Gebrechens, unabhängig von der Höhe des Invaliditätsgrads.Die Bemessung des Mitwirkungsanteils erfolgt zum Zeitpunkt der Feststellung unfallbedingten Invalidität.

Informationen und Downloads

Bei Unfallversicherungen ohne Gesundheitsfragen gilt abweichend von Ziffer 3 der Zusatzbedingungen zur Janitos Unfallversicherung Balance die Grenze von 75 Prozent Mitwirkungsanteil als gestrichen (vgl. Ziff. 3, Absatz 2, erster Spiegelstrich). Das heißt, im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des Invaliditätsgrades nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn der Mitwirkungsanteil 50 Prozent oder mehr beträgt. Darüber hinaus verzichten wir nicht auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils von Krankheiten oder Gebrechen, wenn durch das Unfallereignis ein dauerhafter Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen eingetreten ist: Ausschlaggebend ist immer die Höhe des Mitwirkungsanteils der Krankheit oder des Gebrechens, unabhängig von der Höhe des Invaliditätsgrads.Die Bemessung des Mitwirkungsanteils erfolgt zum Zeitpunkt der Feststellung unfallbedingten Invalidität.